08.02.2019 - Der Zuständige Ausschuss (ZA) hatte darüber zu beraten, ob der versuchte Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers, Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen kann oder soll. Im vorliegenden Fall wurde eine nicht spielberechtigte Damenspielerin im Spielberichtsbogen mit falschem Namen geführt. Sie lief sich vor der Partie mit der Mannschaft im Mannschaftstrikot ein. Der Trainer, der nicht in die Pläne eingeweiht war, hatte dann aber vor Spielbeginn entschieden, die nicht spielberechtigte Spielerin nicht einzusetzen. Sie saß während des gesamten Spiels mit einem übergezogenen Pullover neben dem Trainer auf der Ersatzbank und stand zu keinem Zeitpunkt auf dem Feld. Die Spielerin wurde demnach nicht eingesetzt, war aber im Spielberichtsbogen eingetragen, wenn auch nicht mit richtigem Namen.
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