Wechselfrist 01. April 2010
Passumstellung
Ein Vereinswechsel zum 01.04. erfolgt bei rechtzeitigem Eingang der Unterlagen (bis spätestens 31.03.2010). Wird der Antrag nach dem 31.03. jedoch vor dem Ablauf des ersten Monats nach dem Stichtag (also bis 30.04.2010) beim zuständigen LHV gestellt, so ist der Spieler erst 60 Tage (Wechselfrist) nach seinem letzten Meisterschaftsspiel für seinen neuen Verein spielberechtigt. Wechselanträge nach dem 30.04. können nicht mehr berücksichtigt werden.
Weiterhin muss auch in diesem Jahr eine Umstellung von Jugend-Spielerpässen erfolgen, es handelt sich dabei um den Jahrgang 1996.
Sämtliche Spielerpässe, die älter als 15 Monate sind (betrifft nur den Jahrgang 1996), also vor dem 01.01.2009 ausgestellt wurden, müssen erneuert werden. Die Bearbeitung kann nur mit einem aktuellen Passfoto erfolgen.
Alle Jugendpässe des Jahrgangs 1991 verlieren ihre Gültigkeit zum 01.04.10. Die Umstellung in einen Erwachsenenpass kann auch hier nur mit einem aktuellen Passfoto erfolgen.
»Altersklassen Jugend
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